Was ist wann zu tun...


Ist ein An- oder Zugehöriger verstorben, muss zunächst ein Arzt den Tod feststellen und diesen bestätigen.

Diesen Vorgang nennt man Leichenschau.  

Ist der Tod zu Hause eingetreten, sollte der Hausarzt oder der Bereitschaftsarzt benachrichtigt werden. Im Krankenhaus oder Pflegeheim benachrichtigen Sie das zuständige Personal, Sie werden alles notwendige in die Wege leiten.

 

Nachdem die Leichenschau erfolgt ist, benachrichtigen Sie uns und wir besprechen gemeinsam Ihren Weg der Abschiednahme.

Da eine Hausaufbahrung bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes zulässig ist, besteht keinerlei Eile. Wir können gemeinsam den richtigen Weg für die Totenfürsorge oder Abschiednahme finden.

Wichtige Unterlagen


Um das Organisatorische und die damit verbundene Bürokratie kümmern wir uns gerne für Sie.

 

Bitte bringen Sie zu unserem Gespräch folgende Unterlagen mit:

  • Krankenkassenkarte 
  • Rentenversicherung
  • Personalausweis
  • für Ledige, die Geburtsurkunde
  • für Verheiratete, die Geburts- und Heiratsurkunde
  • für Verwitwete, die Heiratskurkunde oder das Familienstammbuch, sowie die Sterbeurkunde des Partners
  • für Geschiedene, die Scheidungsurkunde und falls vorhanden die Heiratsurkunde, sowie das Scheidungsurteil

Sie haben noch Fragen.... machen Sie einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch in Altusried, Wiggensbach oder bei Ihnen zu Hause.